Schüler mit Plänen für ein halbes oder ganzes Schuljahr in den USA oder anderen Zielländern sollten bei der Wahl des Veranstalters auf eine klare Unterscheidung zwischen Bewerbung und vertraglicher Bindung achten. Darauf weist der Deutsche Fachverband High School e.V. (DFH) in seinen Qualitätsrichtlinien hin: „Das Stadium der Bewerbung muss für den Kunden unverbindlich bleiben. Anmeldungs- oder Bewerbungsgebühren dürfen nicht erhoben werden. Auch ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch verpflichtet nicht zur Teilnahme.” Exakte Aussagen zur korrekten vertraglichen Gestaltung finden sich in den Richtlinien des Verbands unter www.dfh.org.
Pressebeiträge
Fragen und Antworten zu Gastschuljahren im Ausland
Welche rechtlichen Bedingungen gelten für ein Gastschuljahr? Kann ich den Aufenthalt auch selbst organisieren? Habe ich gleichaltrige Gastgeschwister? Kann ich vor Ort auch einen Schulabschluss erwerben? Benötige ich ein spezielles Visum? Welche Erwartungen haben meine Gasteltern an mich? – Antwort auf diese und andere im Zusammenhang mit Gastschuljahren am häufigsten gestellten Fragen gibt die Internetseite des Deutschen Fachverbands High School e. V. (DFH) unter www.dfh.org
Schuljahr im Ausland gut für beruflichen Erfolg
Schuljahr im Ausland gut für beruflichen Erfolg
Schüler zwischen 15 und 18, die für ein ganzes oder halbes Jahr eine Schule im Ausland besuchen und als Mitglied einer einheimischen Familie leben, profitieren nicht nur von interkultureller Erfahrung und Spracherwerb, sondern schaffen damit oft entscheidende Voraussetzungen für einen späteren beruflichen Erfolg.
Wie mehrere wissenschaftliche Studien darlegen, schließen ehemalige Austauschschüler ihr Studium zügiger ab und haben allgemein bessere Karrierechancen. Bei der Jobsuche zählt ein Gastschuljahr als wichtiger Bonus im Lebenslauf. Oft zählt diese frühe Eigeninitiative mehr als ein Auslandssemester während des Studiums, zumal ehemalige Austauschschüler ohnehin auch als Studenten vermehrt ins Ausland gehen.
Wertvolle Informationen und Ratschläge zu Austauschprogrammen gibt es unter www.dfh.org beim Deutschen Fachverband High School (DFH): DFH, Marburger Str. 15, 60487 Frankfurt; Tel. (069) 977 84 608; Fax 70 46 35; www.highschool.de
Mit neuseeländischem Abi an deutsche Hochschulen
Deutsche Schüler, die für mindestens 18 Monate in Neuseeland zur Schule gehen und den dortigen Schulabschluss erwerben, können anschließend in Deutschland studieren, denn das neuseeländische NCEA (National Certificate of Educational Achievement) ist als Abituräquivalent anerkannt.
Nähere Informationen und Links zur Anerkennungspraxis der Kultusministerkonferenz finden sich unter www.dfh.org auf der Internetseite des Deutschen Fachverbands High School (DFH).
Der DFH ist ein Zusammenschluss von 12 Austauschorganisationen, die sich strengen Qualitätsrichtlinien verpflichtet haben. Der Verband vergibt jährlich 12 Vollstipendien im Gesamtwert von ca. 130.000,- Euro (Bewerbung ab Mitte Mai 2017 unter www.dfh.org).
Informationen und Beratung: DFH, Dr. Claus Kunze, Marburger Str. 15, 60487 Frankfurt; Tel. 069 – 97 78 46 08, info@dfh.org, www.dfh.org
Gastschuljahre: Gemeinnützig oder kommerziell?
Gemeinnützige Austauschprogramme sind nicht automatisch besser oder preiswerter. In den USA sind ohnehin ausschließlich staatlich anerkannte gemeinnützige Stiftungen (designated sponsors) zugelassen, und auch in anderen Zielländern gibt es staatliche Regelwerke für die Aufnahme von Gastschülern, die unterschiedslos für „Gemeinnützige” und „Kommerzielle” gelten. Hier zu Hause sollte man sich auf den Vergleich von Umfang und Qualität der Vorbereitung sowie den Preis und das Gespräch mit dem jeweiligen Veranstalter konzentrieren.
Wichtig bei Schüleraustausch: Geschäftssitz in Deutschland
Abzuraten ist bei der Planung eines Schuljahrs im Ausland von Organisationen ohne Geschäftssitz in Deutschland, bei den die Geltendmachung von Ansprüchen im Ausland erfolgen müsste. Auch Vermittler und Berater, die den Kunden an ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner weiterleiten, sollt man sich deshalb genau ansehen.
Der Deutsche Fachverband High School (DFH) rät, ausschließlich solche Organisationen zu wählen, die als deutsche Veranstalter in vollem Umfang für den Ablauf der Programme einstehen und auch für etwaige Mängel haften. Dieses Verträge unterliegen dem deutschen Reiserecht und beinhalten auch die Insolvenzversicherung.
Exakte Aussagen zur korrekten vertraglichen Gestaltung von Austauschprogrammen enthalten die Richtlinien des Verbandes, die unter www.dfh.org zum Download bereitstehen.