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Aktuelle Seite: Startseite / Pressebeiträge / Schuljahr in den USA: Bewerbung darf nicht zu Anmeldung verpflichten

8. März 2018 von DFH

Schuljahr in den USA: Bewerbung darf nicht zu Anmeldung verpflichten

Schüler mit Plänen für ein halbes oder ganzes Schuljahr in den USA oder anderen Zielländern sollten bei der Wahl des Veranstalters auf eine klare Unterscheidung zwischen Bewerbung und vertraglicher Bindung achten. Darauf weist der Deutsche Fachverband High School e.V. (DFH) in seinen Qualitätsrichtlinien hin: „Das Stadium der Bewerbung muss für den Kunden unverbindlich bleiben. Anmeldungs- oder Bewerbungsgebühren dürfen nicht erhoben werden. Auch ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch verpflichtet nicht zur Teilnahme.” Exakte Aussagen zur korrekten vertraglichen Gestaltung finden sich in den Richtlinien des Verbands unter www.dfh.org.

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DFH-Geschäfts- und Pressestelle

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Wir haben wichtige Links zu Stipendien, Schüleraustauschmessen, reiserechtliche Grundlagen und Richtlinien im Ausland zusammengestellt.

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ÜBER DEN VERBAND

Als Zusammenschluss führender deutscher Anbieter von High-School-Programmen versteht sich der Deutsche Fachverband High School e.V. als unabhängiges Beratungs- und Informationsgremium zu Fragen internationaler Highschool-Programme. Die Mitglieder haben sich zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des DFH verpflichtet, was kontinuierlich durch einen unabhängigen Fachbeirat überprüft wird.

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