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Aktuelle Seite: Start / Archiv für Vertragliches

Vertragliches

10. März 2017 von DFH

Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?

Vom Veranstalter organisatorisch nicht übernehmbare Zusatzkosten (z. B. Visagebühr) sind üblicherweise nicht in den Programmpreisen enthalten. Auf diese ist allerdings ausdrücklich hinzuweisen, sofern sie für das Programm relevant sind.

Aus den DFH-Richtlinien:

  • Auf zusätzlich abzuschließende Versicherungen ist hinzuweisen. Die Möglichkeit des Abschlusses eines entsprechenden Versicherungspakets ist anzubieten.
  • Es ist ebenfalls auf Zusatzkosten hinzuweisen, die von Teilnehmern im Gastland selbst aufzubringen sind (z. B. Taschengeld, Schuluniform, zusätzliche buchbare Ausflüge, Sport- oder Freizeitaktivitäten, etc.).

10. März 2017 von DFH

Darf auch ein Veranstalter eine Service- oder Beratungspauschale erheben?

Eine Aufteilung des Programmpreises in eine direkt an den deutschen Veranstalter zu zahlende Vergütung (Service- oder Beratungspauschale) und eine Zahlung an einen ausländischen Leistungsträger (Partnerorganisation, Schuldistrikt, etc.) für den eigentlichen Aufenthalt vor Ort (Gastschulaufenthalt, Unterkunft, etc.) ist statthaft, sofern dadurch die Rolle des Veranstalters als vollumfänglich verantwortlicher Vertragspartner nicht eingeschränkt wird.

Wo ein Mitglied des DFH im Sinne der Preistransparenz eine solche Aufteilung vornimmt, erkennt es ausdrücklich und ohne Einschränkungen seine Rolle als Veranstalter an.

Siehe: DFH-Richtlinien Seite 5 unter Richtlinien.

10. März 2017 von DFH

Wann und wie kommt ein Vertrag zustande?

Auf keinen Fall sollte man sich bereits mit einer Anmeldung vertraglich binden. Bei seriösen Anbietern ist der gesamte Bewerbungsprozess unverbindlich und kostenfrei. Auch ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch bedeutet keine vertragliche Verpflichtung des Kunden.

Bei Anbietern, die kein DFH Mitglied sind, empfiehlt sich die Prüfung der jeweiligen Geschäftsbedingungen.

Zum ordnungsgemäßen Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien: Seite 6 unter Richtlinien.

10. März 2017 von DFH

Verpflichtet ein positives Bewerbungsgespräch zur Teilnahme?

Nein. Das gesamte Stadium der Bewerbung muss für den Interessenten kostenlos und unverbindlich bleiben. Auch ein erfolgreich absolviertes Bewerbungsgespräch darf den Bewerber nicht zur Teilnahme verpflichten. Wo Organisationen dem zuwiderhandeln, sollte man sie aus der engeren Wahl ausschließen.

Zum korrekten Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien Seite 4 unter Richtlinien.

10. März 2017 von DFH

Verpflichtet mich eine Anmeldung bereits zu irgendetwas?

Die DFH-Richtlinien sind eindeutig: Bewerbungs- oder Anmeldegebühren sind nicht zulässig. Der gesamte Bewerbungsprozess muss unverbindlich und kostenfrei sein.

Auf keinen Fall in Betracht ziehen sollte man Anbieter, bei denen eine vertragliche Verpflichtung bereits mit der Annahme der Bewerbung zustande kommt.

Zum korrekten Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien Seite 4 unter Richtlinien.

10. März 2017 von DFH

Brauche ich eine Insolvenzversicherung?

Eine Insolvenzversicherung versichert eingezahlte Gelder gegen mögliche Pleiten eines Veranstalters oder seiner Partner. Bei sämtliche Mitgliedern des DFH ist eine Insolvenzversicherung im Preis enthalten.

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