Vom Veranstalter organisatorisch nicht übernehmbare Zusatzkosten (z. B. Visagebühr) sind üblicherweise nicht in den Programmpreisen enthalten. Auf diese ist allerdings ausdrücklich hinzuweisen, sofern sie für das Programm relevant sind.
Aus den DFH-Richtlinien:
- Auf zusätzlich abzuschließende Versicherungen ist hinzuweisen. Die Möglichkeit des Abschlusses eines entsprechenden Versicherungspakets ist anzubieten.
- Es ist ebenfalls auf Zusatzkosten hinzuweisen, die von Teilnehmern im Gastland selbst aufzubringen sind (z. B. Taschengeld, Schuluniform, zusätzliche buchbare Ausflüge, Sport- oder Freizeitaktivitäten, etc.).