Auch „kostenlose“ Berater agieren nicht in einem finanziell luftleeren Raum; sie erhalten Provisionen von ausländischen Organisationen, an die sie Kunden vermitteln. Ob und inwieweit die Höhe dieser Provisionen Einfluss auf die „kostenlosen“ Empfehlungen ausübt, ist für Außenstehende nicht überprüfbar.
Zu bedenken ist auch, dass Berater nach Abschluss ihrer Beratertätigkeit rechtlich nicht greifbar sind, und der Kunde anschließend sein Vertragsverhältnis mit einem ausländischen Partner regeln muss.
Sämtliche von „Beratern“ angebotenen Leistungen wie Informationsgespräche, Platzierung an einer Schule, Vorbereitungsseminare, Visumunterlagen, Flugorganisation, etc. sind im Übrigen selbstverständliche Programmbestandteile der DFH-Organisationen.