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Aktuelle Seite: Start / Archiv für Wahl der Austauschorganisation

Wahl der Austauschorganisation

10. März 2017 von DFH

Was ist von kostenlosen Austauschberatern zu halten?

Auch „kostenlose“ Berater agieren nicht in einem finanziell luftleeren Raum; sie erhalten Provisionen von ausländischen Organisationen, an die sie Kunden vermitteln. Ob und inwieweit die Höhe dieser Provisionen Einfluss auf die „kostenlosen“ Empfehlungen ausübt, ist für Außenstehende nicht überprüfbar.

Zu bedenken ist auch, dass Berater nach Abschluss ihrer Beratertätigkeit rechtlich nicht greifbar sind, und der Kunde anschließend sein Vertragsverhältnis mit einem ausländischen Partner regeln muss.

Sämtliche von „Beratern“ angebotenen Leistungen wie Informationsgespräche, Platzierung an einer Schule, Vorbereitungsseminare, Visumunterlagen, Flugorganisation, etc. sind im Übrigen selbstverständliche Programmbestandteile der DFH-Organisationen.

10. März 2017 von DFH

Veranstalter oder Vermittler – was ist der Unterschied?

Veranstalter im gesetzlichen Sinne stehen in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme ein und haften für etwaige Mängel. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Reiserecht und beinhaltet beispielsweise auch die Insolvenzversicherung. Sämtliche DFH-Mitgliedsorganisationen sind in diesem Sinne deutsche Veranstalter.

Im Gegensatz dazu stehen so genannte Vermittler, Berater oder Educational Consultants, die den Kunden an dahinterstehende Dritte weiterleiten: ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner. Für die Leistungspflichten vor Ort übernimmt der deutsche Vermittler somit keine Haftung. Es gelten in diesem Fall die rechtlichen Bestimmungen sowie Währungs- und Zahlungsmodalitäten des Gastlandes.

10. März 2017 von DFH

Warum sollte man einen deutschen Veranstalter wählen?

Der DFH empfiehlt, sich bei der Wahl der Austauschorganisation ausschließlich auf einheimische Veranstalter zu konzentrieren, die in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme einstehen und auch für etwaige Mängel haften.

Näheres siehe DFH-Richtlinien: Seite 4 unter Richtlinien.

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