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Aktuelle Seite: Start / Archiv für Fragen

Fragen

10. März 2017 von DFH

Was ist von kostenlosen Austauschberatern zu halten?

Auch „kostenlose“ Berater agieren nicht in einem finanziell luftleeren Raum; sie erhalten Provisionen von ausländischen Organisationen, an die sie Kunden vermitteln. Ob und inwieweit die Höhe dieser Provisionen Einfluss auf die „kostenlosen“ Empfehlungen ausübt, ist für Außenstehende nicht überprüfbar.

Zu bedenken ist auch, dass Berater nach Abschluss ihrer Beratertätigkeit rechtlich nicht greifbar sind, und der Kunde anschließend sein Vertragsverhältnis mit einem ausländischen Partner regeln muss.

Sämtliche von „Beratern“ angebotenen Leistungen wie Informationsgespräche, Platzierung an einer Schule, Vorbereitungsseminare, Visumunterlagen, Flugorganisation, etc. sind im Übrigen selbstverständliche Programmbestandteile der DFH-Organisationen.

10. März 2017 von DFH

Veranstalter oder Vermittler – was ist der Unterschied?

Veranstalter im gesetzlichen Sinne stehen in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme ein und haften für etwaige Mängel. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Reiserecht und beinhaltet beispielsweise auch die Insolvenzversicherung. Sämtliche DFH-Mitgliedsorganisationen sind in diesem Sinne deutsche Veranstalter.

Im Gegensatz dazu stehen so genannte Vermittler, Berater oder Educational Consultants, die den Kunden an dahinterstehende Dritte weiterleiten: ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner. Für die Leistungspflichten vor Ort übernimmt der deutsche Vermittler somit keine Haftung. Es gelten in diesem Fall die rechtlichen Bestimmungen sowie Währungs- und Zahlungsmodalitäten des Gastlandes.

10. März 2017 von DFH

Warum sollte man einen deutschen Veranstalter wählen?

Der DFH empfiehlt, sich bei der Wahl der Austauschorganisation ausschließlich auf einheimische Veranstalter zu konzentrieren, die in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme einstehen und auch für etwaige Mängel haften.

Näheres siehe DFH-Richtlinien: Seite 4 unter Richtlinien.

10. März 2017 von DFH

Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?

Vom Veranstalter organisatorisch nicht übernehmbare Zusatzkosten (z. B. Visagebühr) sind üblicherweise nicht in den Programmpreisen enthalten. Auf diese ist allerdings ausdrücklich hinzuweisen, sofern sie für das Programm relevant sind.

Aus den DFH-Richtlinien:

  • Auf zusätzlich abzuschließende Versicherungen ist hinzuweisen. Die Möglichkeit des Abschlusses eines entsprechenden Versicherungspakets ist anzubieten.
  • Es ist ebenfalls auf Zusatzkosten hinzuweisen, die von Teilnehmern im Gastland selbst aufzubringen sind (z. B. Taschengeld, Schuluniform, zusätzliche buchbare Ausflüge, Sport- oder Freizeitaktivitäten, etc.).

10. März 2017 von DFH

Darf auch ein Veranstalter eine Service- oder Beratungspauschale erheben?

Eine Aufteilung des Programmpreises in eine direkt an den deutschen Veranstalter zu zahlende Vergütung (Service- oder Beratungspauschale) und eine Zahlung an einen ausländischen Leistungsträger (Partnerorganisation, Schuldistrikt, etc.) für den eigentlichen Aufenthalt vor Ort (Gastschulaufenthalt, Unterkunft, etc.) ist statthaft, sofern dadurch die Rolle des Veranstalters als vollumfänglich verantwortlicher Vertragspartner nicht eingeschränkt wird.

Wo ein Mitglied des DFH im Sinne der Preistransparenz eine solche Aufteilung vornimmt, erkennt es ausdrücklich und ohne Einschränkungen seine Rolle als Veranstalter an.

Siehe: DFH-Richtlinien Seite 5 unter Richtlinien.

10. März 2017 von DFH

Wann und wie kommt ein Vertrag zustande?

Auf keinen Fall sollte man sich bereits mit einer Anmeldung vertraglich binden. Bei seriösen Anbietern ist der gesamte Bewerbungsprozess unverbindlich und kostenfrei. Auch ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch bedeutet keine vertragliche Verpflichtung des Kunden.

Bei Anbietern, die kein DFH Mitglied sind, empfiehlt sich die Prüfung der jeweiligen Geschäftsbedingungen.

Zum ordnungsgemäßen Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien: Seite 6 unter Richtlinien.

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