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Aktuelle Seite: Startseite / Pressebeiträge / Wichtig bei Schüleraustausch: Geschäftssitz in Deutschland

8. März 2018 von DFH

Wichtig bei Schüleraustausch: Geschäftssitz in Deutschland

Abzuraten ist bei der Planung eines Schuljahrs im Ausland von Organisationen ohne Geschäftssitz in Deutschland, bei den die Geltendmachung von Ansprüchen im Ausland erfolgen müsste. Auch Vermittler und Berater, die den Kunden an ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner weiterleiten, sollt man sich deshalb genau ansehen.

Der Deutsche Fachverband High School (DFH) rät, ausschließlich solche Organisationen zu wählen, die als deutsche Veranstalter in vollem Umfang für den Ablauf der Programme einstehen und auch für etwaige Mängel haften. Dieses Verträge unterliegen dem deutschen Reiserecht und beinhalten auch die Insolvenzversicherung.

Exakte Aussagen zur korrekten vertraglichen Gestaltung von Austauschprogrammen enthalten die Richtlinien des Verbandes, die unter www.dfh.org zum Download bereitstehen.

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Tel. 069 97784608
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Wichtige Informationen

Wir haben wichtige Links zu Stipendien, Schüleraustauschmessen, reiserechtliche Grundlagen und Richtlinien im Ausland zusammengestellt.

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ÜBER DEN VERBAND

Als Zusammenschluss führender deutscher Anbieter von High-School-Programmen versteht sich der Deutsche Fachverband High School e.V. als unabhängiges Beratungs- und Informationsgremium zu Fragen internationaler Highschool-Programme. Die Mitglieder haben sich zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des DFH verpflichtet, was kontinuierlich durch einen unabhängigen Fachbeirat überprüft wird.

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