Highschoolprogramme mit längerfristigem Besuch einer Regelschule des Ziellands sind nicht zu verwechseln mit Sprachreisen, bei denen es sich um meist zwei- oder dreiwöchige Aufenthalte mit speziellem Sprachunterricht und Freizeitprogramm handelt.
Zuständig für Sprachreisen ist der Fachverband Deutscher Sprachreiseveranstalter (FDSV), der wie der DFH nach den Prinzipien verpflichtender Richtlinien und Überprüfung der Richtlinienkonformität durch einen unabhängigen Beirat arbeitet. Zahlreiche Mitglieder des DFH, die gleichzeitig Sprachreisen anbieten, sind auch Mitglieder des FDSV.
Richtlinien und alle Informationen zu Sprachreisen finden sich unter: www.fdsv.de