Hier finden Sie Antworten auf ihre Fragen zum Schüleraustausch.
Wahl der Austauschorganisation
Was sagen eigentlich Qualitätssiegel über eine Organisation aus?
Aus aktuellem Anlass veröffentlicht der Deutsche Fachverband High School (DFH) eine Stellungnahme zum Thema Qualitätssiegel
Das kommt auf das Siegel an: so wäre z.B. ein auf einer Studie des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ) erstelltes Siegel wenig aussagekräftig. Die Studie vom September 2019 lobt zwar „Service auf hohem Niveau, nutzerfreundlich gestaltete Internetauftritte und Kompetenz der Mitarbeiter.” Dennoch sieht der Deutsche Fachverband High School (DFH) solche Studien kritisch, da sie mit ihrer Beschränkung auf hiesige Serviceleistungen die komplexe und langfristig angelegte Realität der Angebote und Veranstalter verfehlen.
Der DFH weist darauf hin, dass der Verband selbst seit über 15 Jahren die umfängliche Qualität seiner Mitgliedsorganisationen ermittelt und sicherstellt: umfangreiche jährliche Teilnehmer- und Elternbefragungen überprüfen die Einhaltung der strengen Verbandsrichtlinien, beinhalten selbstverständlich auch die Servicequalität, gehen aber weit darüber hinaus und erfassen sämtliche Aspekte der von den Befragten real erlebten Gastschulaufenthalte.
Das vom Verband aufgrund der Befragungen verliehene DFH-Qualitätssiegel widerspiegelt so die ganze Bandbreite und Wirklichkeit des Austausches und darf deshalb auch als verlässliche Information bei der Auswahl einer Organisation gelten. Selbstverständlich wird das DFH-Siegel auch nicht „verkauft”, sondern kostenfrei und ausschließlich auf der Grundlage der Befragungsresultate verliehen.
Zu einer allgemeinen Stellungnahme des DFH zum Thema „Qualitätssiegel” kommen Sie über folgenden Link.
Brauche ich ein Visum für meinen Auslandsaufenthalt?
Für die USA generell: Ja. Ansonsten hängt dies vom Zielland und der Dauer des Aufenthalts ab. Da man aber alle notwendigen Informationen und Unterlagen von seiner Organisation bekommt braucht man sich aber im Vorfeld nicht um diese Frage zu kümmern.
Kann ich den Aufenthalt nicht auch selbst organisieren?
In den USA ist ein selbst organisierter Aufenthalt (wenn überhaupt möglich) letztlich teuerer, da ein Nachweis über die Bezahlung von Schulgeld zu leisten ist, der je nach Staat bis 7.000 Dollar und mehr betragen kann. Dazu kämen Flug und Versicherungen. Zudem hat man im Fall von Problemen keine Organisation, die behilflich sein kann.
Soll man gemeinnützige oder „kommerzielle“ Veranstalter wählen?
Gemeinnützige Austauschprogramme sind nicht automatisch besser oder preiswerter. In den USA sind ohnehin ausschließlich staatlich anerkannte gemeinnützige Stiftungen (designated sponsors) zugelassen, und auch in anderen Zielländern gibt es staatliche Regelwerke für die Aufnahme von Gastschülern, die unterschiedslos für „Gemeinnützige“ und „Kommerzielle“ gelten. Hier zu Hause sollte man sich auf den Vergleich von Umfang und Qualität der Vorbereitung sowie den Preis und das Gespräch mit dem jeweiligen Veranstalter konzentrieren.
Werden eigentlich auch Bewerbungen abgelehnt?
Auch das kommt vor, ist allerdings sehr selten, da potentielle Teilnehmer und Eltern sich meist intensiv informieren und mit dem Projekt Austausch auseinandersetzen: wer es sich im Anschluss daran zutraut und mit einer informierten und realitätsgerechten Einstellung zum Gespräch kommt, ist dann auch meistens geeignet.
Zu Schülern, die dabei die im Vorfeld „abspringen“, liegen naturgemäß keine Zahlen vor; aber natürlich verdient auch diese Entscheidung Respekt.
Warum muss ich überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch?
Nicht jede/r Jugendliche ist gleichermaßen von seinen persönlichen Voraussetzungen geeignet für ein Gastschuljahr im Ausland. Jeder verantwortungsbewusste Organisation nimmt sich deshalb die Zeit, um sich von der Geeignetheit ihrer Bewerber zu überzeugen, was naturgemäß nur im Rahmen eines persönlichen Kennenlernens möglich ist.
Umgekehrt gibt dies Schülern und Eltern die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und sich ihrerseits einen ersten Eindruck zu verschaffen. Ein erfolgreiches Gespräch vermittelt außerdem die motiverende Gewissheit, mit seinen Austauschplänen „richtig zu liegen“.
Zum korrekten Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien Seite 6 unter Richtlinien.
Was ist von kostenlosen Austauschberatern zu halten?
Auch „kostenlose“ Berater agieren nicht in einem finanziell luftleeren Raum; sie erhalten Provisionen von ausländischen Organisationen, an die sie Kunden vermitteln. Ob und inwieweit die Höhe dieser Provisionen Einfluss auf die „kostenlosen“ Empfehlungen ausübt, ist für Außenstehende nicht überprüfbar.
Zu bedenken ist auch, dass Berater nach Abschluss ihrer Beratertätigkeit rechtlich nicht greifbar sind, und der Kunde anschließend sein Vertragsverhältnis mit einem ausländischen Partner regeln muss.
Sämtliche von „Beratern“ angebotenen Leistungen wie Informationsgespräche, Platzierung an einer Schule, Vorbereitungsseminare, Visumunterlagen, Flugorganisation, etc. sind im Übrigen selbstverständliche Programmbestandteile der DFH-Organisationen.
Veranstalter oder Vermittler – was ist der Unterschied?
Veranstalter im gesetzlichen Sinne stehen in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme ein und haften für etwaige Mängel. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Reiserecht und beinhaltet beispielsweise auch die Insolvenzversicherung. Sämtliche DFH-Mitgliedsorganisationen sind in diesem Sinne deutsche Veranstalter.
Im Gegensatz dazu stehen so genannte Vermittler, Berater oder Educational Consultants, die den Kunden an dahinterstehende Dritte weiterleiten: ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner. Für die Leistungspflichten vor Ort übernimmt der deutsche Vermittler somit keine Haftung. Es gelten in diesem Fall die rechtlichen Bestimmungen sowie Währungs- und Zahlungsmodalitäten des Gastlandes.
Warum sollte man einen deutschen Veranstalter wählen?
Der DFH empfiehlt, sich bei der Wahl der Austauschorganisation ausschließlich auf einheimische Veranstalter zu konzentrieren, die in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme einstehen und auch für etwaige Mängel haften.
Näheres siehe DFH-Richtlinien: Seite 4 unter Richtlinien.
Vertragliches
Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?
Vom Veranstalter organisatorisch nicht übernehmbare Zusatzkosten (z. B. Visagebühr) sind üblicherweise nicht in den Programmpreisen enthalten. Auf diese ist allerdings ausdrücklich hinzuweisen, sofern sie für das Programm relevant sind.
Aus den DFH-Richtlinien:
- Auf zusätzlich abzuschließende Versicherungen ist hinzuweisen. Die Möglichkeit des Abschlusses eines entsprechenden Versicherungspakets ist anzubieten.
- Es ist ebenfalls auf Zusatzkosten hinzuweisen, die von Teilnehmern im Gastland selbst aufzubringen sind (z. B. Taschengeld, Schuluniform, zusätzliche buchbare Ausflüge, Sport- oder Freizeitaktivitäten, etc.).
Darf auch ein Veranstalter eine Service- oder Beratungspauschale erheben?
Eine Aufteilung des Programmpreises in eine direkt an den deutschen Veranstalter zu zahlende Vergütung (Service- oder Beratungspauschale) und eine Zahlung an einen ausländischen Leistungsträger (Partnerorganisation, Schuldistrikt, etc.) für den eigentlichen Aufenthalt vor Ort (Gastschulaufenthalt, Unterkunft, etc.) ist statthaft, sofern dadurch die Rolle des Veranstalters als vollumfänglich verantwortlicher Vertragspartner nicht eingeschränkt wird.
Wo ein Mitglied des DFH im Sinne der Preistransparenz eine solche Aufteilung vornimmt, erkennt es ausdrücklich und ohne Einschränkungen seine Rolle als Veranstalter an.
Siehe: DFH-Richtlinien Seite 5 unter Richtlinien.
Wann und wie kommt ein Vertrag zustande?
Auf keinen Fall sollte man sich bereits mit einer Anmeldung vertraglich binden. Bei seriösen Anbietern ist der gesamte Bewerbungsprozess unverbindlich und kostenfrei. Auch ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch bedeutet keine vertragliche Verpflichtung des Kunden.
Bei Anbietern, die kein DFH Mitglied sind, empfiehlt sich die Prüfung der jeweiligen Geschäftsbedingungen.
Zum ordnungsgemäßen Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien: Seite 6 unter Richtlinien.
Verpflichtet ein positives Bewerbungsgespräch zur Teilnahme?
Nein. Das gesamte Stadium der Bewerbung muss für den Interessenten kostenlos und unverbindlich bleiben. Auch ein erfolgreich absolviertes Bewerbungsgespräch darf den Bewerber nicht zur Teilnahme verpflichten. Wo Organisationen dem zuwiderhandeln, sollte man sie aus der engeren Wahl ausschließen.
Zum korrekten Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien Seite 4 unter Richtlinien.
Verpflichtet mich eine Anmeldung bereits zu irgendetwas?
Die DFH-Richtlinien sind eindeutig: Bewerbungs- oder Anmeldegebühren sind nicht zulässig. Der gesamte Bewerbungsprozess muss unverbindlich und kostenfrei sein.
Auf keinen Fall in Betracht ziehen sollte man Anbieter, bei denen eine vertragliche Verpflichtung bereits mit der Annahme der Bewerbung zustande kommt.
Zum korrekten Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien Seite 4 unter Richtlinien.
Brauche ich eine Insolvenzversicherung?
Eine Insolvenzversicherung versichert eingezahlte Gelder gegen mögliche Pleiten eines Veranstalters oder seiner Partner. Bei sämtliche Mitgliedern des DFH ist eine Insolvenzversicherung im Preis enthalten.
Gibt es spezielle rechtliche Bestimmungen für Austausch?
Austauschprogramme ab einer Dauer von drei Monaten unterliegen dem deutschen Pauschalreiserecht: §651 l BGB „Gastschulaufenthalte”.
Gastfamilie
Ich habe bereits eine Familie in den USA. Kann ich dort leben?
Im Prinzip ist das möglich. Trotzdem ist es nicht sinnvoll, ohne deutschen Veranstalter (und damit auch eine amerikanischen Partnerorganisation) reisen zu wollen: man würde keinen Platz in der Schule bekommen, da die meisten High Schools nur Schüler aufnehmen, die mit einer staatlich anerkannten Organisationen in den USA sind.
Unser Tipp: Frage bei einer hiesigen Organisation, wer das Gebiet der Familie im Programm hat. Oft ist die Platzierung dort möglich, wobei auch eine solche „mitgebrachte“ Familie den gesetzlichen Aufnahmeprozess durch eine entsprechende amerikanische Organisation durchlaufen muss. Da dies nicht selten erheblichen organisatorischen Mehraufwand erfordert, reduziert sich der Programmpreis meist auch nicht (oder nur in geringem Umfang).
Muss ich auch im Haushalt mithelfen?
Die Übernahme von üblichen Haushaltspflichten, sowie die Anpassung an die in der Familie und Gastgemeinde geltenden Verhaltensregeln für Jugendliche wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Muss ich mit der Gastfamilie zur Kirche gehen?
Eine Frage, die besonders die USA betrifft und mit Ja zu beantworten ist. Wo dies eine Familienaktivität ist, darf die Gastfamilie auch von ihrem neuen Mitglied erwarten, dass er oder sie an diesem wichtigen Bestandteil des Familienlebens teilnimmt. Ausnahmslos berichten übrigens „Ehemalige“ über positive Eindrücke von amerikanischen Kirchengemeinden, die von einer persönlich-informellen Atmosphäre geprägt sind, oft auch Jugendgruppen bieten und eine gute Anlaufstelle für neue gute Bekanntschaften sind.
Habe ich gleichaltrige Gastgeschwister?
Gastgeschwister können gleichaltrig, jünger oder älter sein; aber auch kinderlose Ehepaare oder alleinerziehende Mütter sind als beliebte und engagierte Gasteltern im Programm. Auch hier gilt, dass man sich dem Austauschjahr nicht mit einem Katalog festgelegter Erwartungen nähern soll, sondern mit einer offenen und positiven Einstellung.
Kommen auch Gastfamilienwechsel vor?
Ja. Die Gründe dafür sind so individuell verschieden wie die beteiligten Personen und persönlichen Lebensgeschichten. Bei solchen Wechseln steht nicht die „Schuldfrage“ im Vordergrund, sondern eine pragmatische schnelle Lösung. Stets bleibt man dabei an seiner Schule, ohne Gastgemeinde und den vertrauten Freundeskreis verlassen zu müssen.
Erhalten die Gastfamilien eine Bezahlung?
Im amerikanischen Programm Public High School auf der Basis des J-1-Visums erhalten die Familien keine Bezahlung. In so gut wie allen anderen Zielländern erhalten die Familien ein Entgelt.
Wie werden die Gastfamilien vor Ort ausgewählt?
Wie ihre zukünftigen Mitglieder bewerben sich auch die Gastfamilien. Örtliche Mitarbeiter der Organisation besuchen die Familie und stellen die Eignung sicher, die oft noch durch zusätzliche Referenzen örtlicher Familien und/oder Institutionen wie Schule oder Kirchengemeinde bestätigt wird. Je nach Zielland werden die Familien auch durch in der Schule oder im School District angesiedelte Homestay Coordinators betreut und vorbereitet. Die Homestay Coordinator Teams stehen jederzeit als Anspechpartner für Schüler und Familien zur Verfügung.
Welche Erwartungen haben meine Gastfamilie und Gastschule an mich?
Amerikanische Familien haben Freude daran, einen ausländischen Jugendlichen wie eine eigene Tochter oder eigenen Sohn an ihrem Leben teilnehmen zu lassen (‘Sharing’) und ihr Land und ihren Way of Life zu zeigen. Dieser Offenheit und Gastfreundschaft sollte man deshalb mit Interesse und Aufgeschlossenheit begegnen.
Schulisches
Kann ich auch einen Schulabschluss erwerben?
Ob eine Schule das High School Diploma vergibt, entscheidet sie alleine. Keine Organisation kann dies hier garantieren. Wer dies dennoch tut, handelt unredlich. Ein High-School-Abschluss hat im Übrigen in Deutschland keinerlei rechtliche Bedeutung und berechtigt auch keineswegs zur Aufnahme eines Studiums.
Ausländische Schulabschlüsse sind möglich, erfordern aber leine ängere Aufenthaltsdauer bis zu mindestens zwei Jahren und sind dann teilweise sogar in Deutschland anerkannt. Zu Anerkennung im Hinblick auf eine Hochschulzulassung siehe: Anerkennung von Gastschuljahren und Schulabschlüssen
Kann ich mit einer Freundin/ einem Freund an die gleiche Schule?
Das ist prinzipiell möglich bei Schulwahlprogrammen in z.B. Kanada, Neuseeland und Australien. Wer sich allerdings von dieser Freundschaft die Zuflucht eines heimatlichen Nestwärmespenders erwartet und sich seinen Auslandsaufenthalt ohne eine solche Begleitung nicht zutraut, sollte besser gänzlich von diesem Plan absehen, bzw. diesen auf später verschieben.
Habe ich vor Ort Kontakt zu anderen deutschen Schülern?
Im Programm Public High School USA ist dies normalerweise nicht der Fall und ist auch vom Programm ausdrücklich nicht vorgesehen. Viele High Schools haben jedoch Gastschüler aus verschiedenen Nationen, die oft einen eigenen International Club bilden.
In bestimmten besonders beliebten Regionen von Zielländern wie Kanada, Neuseeland und Australien wird es auch andere deutsche Schüler geben, wobei die Schulen stets darauf achten, dass deren Zahl auf ein sinnvolles Maß begrenzt bleibt. Auch an diesen Schulen finden sich andere International Students aus allen Teilen der Welt.
Auf keinen Fall sollte man auf die Möglichkeit schielen, an der Gastschule in deutschen Freundeskreisen heimatliche Geborgenheit zu finden. Dies ist nun wirklich nicht der Sinn eines solchen Aufenthalts, und man würde im Übrigen auch sehr schnell enttäuscht und eher als Störenfried empfunden: gerade unsere deutschen Teilnehmer sind daran interessiert, sich möglichst schnell in das Gastland zu integrieren. Übertriebene Kontakte mit Landsleuten sind da höchst ungeeignet.
Genaue Informationen zu der Anzahl deutscher Schüler in den Zielgebieten und Schulen halten gute Organisationen bereit.
Brauche ich eine Beurlaubung/ Genehmigung meiner Schule?
Ja. In der Praxis liegt dies im Ermessen der Schulleitung, die ihrerseits auf der Basis von – meist sehr allgemeinen und großzügig gehaltenen – bundeslandspezifischen Vorgaben entscheidet. In der Regel stehen die Schulen den Austauschplänen sehr positiv gegenüber. Prinzipiell ist diese Frage vom Schüler mit seiner Schule selbst zu klären. Siehe Beurlaubung für Gastschuljahre.
Muss man Gymnasiast sein, um teilnehmen zu können?
Nein. Die Unterschiede zwischen den deutschen Schulformen Gymnasium und Realschule, etc. gibt es in dieser Form in den Zielländern meist nicht. Da die Schulsysteme der Gastländer eh gänzlich verschieden sind, spielen diese zwischen den deutschen Schulformen bestehenden Unterschiede letztlich keine große Rolle.