Ja. In der Praxis liegt dies im Ermessen der Schulleitung, die ihrerseits auf der Basis von – meist sehr allgemeinen und großzügig gehaltenen – bundeslandspezifischen Vorgaben entscheidet. In der Regel stehen die Schulen den Austauschplänen sehr positiv gegenüber. Prinzipiell ist diese Frage vom Schüler mit seiner Schule selbst zu klären. Siehe Beurlaubung für Gastschuljahre.
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Brauche ich eine Beurlaubung/ Genehmigung meiner Schule?