„Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann auf den Bildungsgang angerechnet werden, wenn entsprechende Leistungen nachgewiesen werden und die erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsgangs erwartet werden kann.“ (6.4 der Vereinbarung zur . . . Sekundarstufe II) Einzelheiten sollte man mit seiner Schule klären.
Teilweise berechtigen auch bestimmte im Ausland erworbene Schulabschlüsse zum Studium in Deutschland. So ist z.B. der neuseeländische Schulabschluss NCEA (National Certificate of Educational Achievement) als Abitur-Äquivalent anerkannt.
Nach Ländern gegliederte Informationen zu ausländischen Schulabschlüssen mit Hochschulzugang finden sich im Infoportal der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (anabin).