Was ist zu halten von einer Austauschorganisation, die mit einem Vertragsangebot auch gleich Werbegeschenke mitsendet?
Zwar ist dies nicht illegal und ist die Grenze zu unlauterem Wettbewerb nicht genau definiert. Klar ist aber, dass mit Werbegeschenken ein „psychologischer Kaufzwang” ausgeübt werden soll, damit sich potentielle Kunden für diesen entgegengenommenen Wert ihrerseits mit einer Gegenleistung erkenntlich zeigen.
Studien ergeben, dass gerade Jugendliche für solche scheinbaren Freundschaftsangebote und damit vermeintlich einhergehende Aufnahme in eine neue community empfänglich sind und sich verpflichtet fühlen, ihrerseits dem Geber freundschaftlich zu begegnen, sprich: mit ihm einen Austauschaufenthalt zu buchen. Wahre Freundschaft braucht aber keine solchen Gimmicks, sondern basiert auf Offenheit und Ehrlichkeit.
Wie immer lohnt sich übrigens auch hier ein Blick auf den Programmpreis, in dem sich oft unausgewiesen die Kosten für die vermeintlich großzügige Gabe verstecken.
Völlig in Ordnung sind dagegen ‘Goodies’ wie T-Shirts oder Rucksäcke, mit denen Organisationen ihre gebuchten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausstatten und die es den Begleitpersonen erleichtern, auf Gruppenflügen ihre „Schäfchen” schnell im Auge zu behalten.