Veranstalter im gesetzlichen Sinne stehen in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme ein und haften für etwaige Mängel. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Reiserecht und beinhaltet beispielsweise auch die Insolvenzversicherung. Sämtliche DFH-Mitgliedsorganisationen sind in diesem Sinne deutsche Veranstalter.
Im Gegensatz dazu stehen so genannte Vermittler, Berater oder Educational Consultants, die den Kunden an dahinterstehende Dritte weiterleiten: ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner. Für die Leistungspflichten vor Ort übernimmt der deutsche Vermittler somit keine Haftung. Es gelten in diesem Fall die rechtlichen Bestimmungen sowie Währungs- und Zahlungsmodalitäten des Gastlandes.