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Aktuelle Seite: Start / DFH-Stipendien / DFH Stipendiaten / Veranstalter oder Vermittler – was ist der Unterschied?

10. März 2017 von DFH

Veranstalter oder Vermittler – was ist der Unterschied?

Veranstalter im gesetzlichen Sinne stehen in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Ablauf der Programme ein und haften für etwaige Mängel. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Reiserecht und beinhaltet beispielsweise auch die Insolvenzversicherung. Sämtliche DFH-Mitgliedsorganisationen sind in diesem Sinne deutsche Veranstalter.

Im Gegensatz dazu stehen so genannte Vermittler, Berater oder Educational Consultants, die den Kunden an dahinterstehende Dritte weiterleiten: ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner. Für die Leistungspflichten vor Ort übernimmt der deutsche Vermittler somit keine Haftung. Es gelten in diesem Fall die rechtlichen Bestimmungen sowie Währungs- und Zahlungsmodalitäten des Gastlandes.

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DFH-Geschäfts- und Pressestelle

Marburger Str. 15
60487 Frankfurt
Tel. 069 97784608
E-Mail: info@dfh.org

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Wir haben wichtige Links zu Stipendien, Schüleraustauschmessen, reiserechtliche Grundlagen und Richtlinien im Ausland zusammengestellt.

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Als Zusammenschluss führender deutscher Anbieter von High-School-Programmen versteht sich der Deutsche Fachverband High School e.V. als unabhängiges Beratungs- und Informationsgremium zu Fragen internationaler Highschool-Programme. Die Mitglieder haben sich zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des DFH verpflichtet, was kontinuierlich durch einen unabhängigen Fachbeirat überprüft wird.

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