Hier gilt es, auf einen oft übersehenen, aber wichtigen Unterschied zu achten.
So genannte Vermittler, Bildungsberater oder Educational Consultants offerieren als Service „unabhängig-neutrale” Information, Suche und Wahl der „besten Schule für Ihr Kind” und erbringen diese Leistung auch tatsächlich.
Was man dabei bedenken sollte: Mit der Erbringung der Vermittlerleistung enden die vertraglichen Verpflichtungen des Vermittler. Rechtlich-vertraglich werden Austauschkunden an dahinterstehende Dritte weitergeleitet: ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner. Für die Leistungspflichten vor Ort übernimmt der Vermittler somit keine Haftung. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen sowie Währungs- und Zahlungsmodalitäten des Gastlandes.
Demgegenüber stehen Veranstalter über die gesamte Dauer des Aufenthalts und in vollem Umfang für den ordnungsgemäßen Gesamtablauf der Programme in allen ihren Aspekten ein und haften für etwaige Mängel. Dazu unterliegt der Vertrag dem für den Kunden wesentlich günstigeren deutschen Reiserecht und beinhaltet beispielsweise auch die Insolvenzversicherung. So sind sämtliche DFH-Mitglieder selbstverständlich Veranstalter im gesetzlichen Sinne, die nach dem kundenfreundlichen deutschen Reiserecht arbeiten.
Ohnehin sind sämtliche von „Bildungsberatern“ angebotenen Leistungen wie Empfehlung oder Wahl einer passenden Schule, Informationsgespräche, Platzierung in einer Schule, Vorbereitungsseminare, Visumunterlagen, Flugorganisation, etc. selbstverständliche Programmbestandteile der DFH-Organisationen.