Die DFH-Richtlinien sind eindeutig: Bewerbungs- oder Anmeldegebühren sind nicht zulässig. Der gesamte Bewerbungsprozess muss unverbindlich und kostenfrei sein.
Auf keinen Fall in Betracht ziehen sollte man Anbieter, bei denen eine vertragliche Verpflichtung bereits mit der Annahme der Bewerbung zustande kommt.
Zum korrekten Verlauf des Bewerbungsverfahrens siehe DFH-Richtlinien Seite 4 unter Richtlinien.