Abzuraten ist bei der Planung eines Schuljahrs im Ausland von Organisationen ohne Geschäftssitz in Deutschland, bei den die Geltendmachung von Ansprüchen im Ausland erfolgen müsste. Auch Vermittler und Berater, die den Kunden an ausländische Schuldistrikte oder Schulen als die eigentlichen Vertragspartner weiterleiten, sollt man sich deshalb genau ansehen.
Der Deutsche Fachverband High School (DFH) rät, ausschließlich solche Organisationen zu wählen, die als deutsche Veranstalter in vollem Umfang für den Ablauf der Programme einstehen und auch für etwaige Mängel haften. Dieses Verträge unterliegen dem deutschen Reiserecht und beinhalten auch die Insolvenzversicherung.
Exakte Aussagen zur korrekten vertraglichen Gestaltung von Austauschprogrammen enthalten die Richtlinien des Verbandes, die unter www.dfh.org zum Download bereitstehen.