Schüleraustauschmessen
In vielen deutschen Städten informieren zahlreiche deutsche Austauschorganisationen über ihre Programme (immer an Samstagen bei freiem Eintritt) mit Möglichkeit der persönlichen Beratung
Reiserechtliche Grundlagen
Austauschprogramme ab einer Dauer von drei Monaten unterliegen dem deutschen Pauschalreiserecht: §651 l BGB „Gastschulaufenthalte”
Sommerferien ab 2018
Informationen zu einigen Zielländern
USA:
Eine gute Kurzdarstellung (Deutsch und Englisch) des amerikanischen Schulsystems bieten Informationen der U.S. Diplomatic Mission to Germany.
In Partnerschaft mit dem US-Aussenministerium informiert und berät Education USA zum gesamten gesamte Spektrum akkreditierter Austauschprogramme.
Die Durchführung des Schüleraustausch in den USA unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die im EXCHANGE VISITOR PROGRAM des Department of State (Außenministerium) definiert sind.
Die CSIET (Council on Standards for International Educational Travel), eine Vereinigung aus Vertretern von Schulbehörden, Schulleitern, Austauschorganisationen und Regierungsvertretern, veröffentlicht jedes Jahr eine Empfehlungsliste anerkannter amerikanischen Organisationen, auf der die amerikanische Partnerorganisation Ihrer deutschen Organisationen zu finden sein sollte.
NEUSEELAND:
Die neuseeländischen staatlichen Qualitätsrichtlinien (Code of Practice) zu Unterkunft, Betreuung, Sicherheit und Wohlergehen von Austauschschülern finden Sie hier.
Deutsche Fassung des Code of Practice.
AUSTRALIEN:
Nationale Standards für Education Services for Overseas Students (ESOS) definieren genaue Anforderungen rund um australische Highschoolaufenthalte. Diese Standards müssen erfüllt sein, um in das Commonwealth Register of Institutions and Courses for Overseas Students (CRICOS) aufgenommen zu werden und so die Lizenz zur Aufnahme von Gastschülern zu erhalten.